Donnerstag, 26. Juli 2012

Sucht im Alter - Experte Dr. Dieter Geyer von der Fachklinik Fredeburg rät Angehörigen und Pflegepersonal zu Wachsamkeit

Sucht im Alter – ein Tabuthema kommt in die öffentliche Diskussion. 17 bis 20 Millionen Deutsche betreiben einen riskanten Alkoholkonsum und drohen in eine Sucht abzurutschen, mehrere Millionen trinken regelmäßig so viel, dass ihr Alkoholkonsum bereits Schäden verursacht. Ein bis zwei Millionen Menschen sind in Deutschland abhängig. Vor den Folgen warnt Dr. Dieter Geyer, leitender Arzt der Fachklinik Fredeburg (Hochsauerlandkreis/NRW) und einer der führenden Suchtexperten in Deutschland.

Besonders dramatisch ist die Situation inzwischen auch bei älteren Menschen. Dr. Geyer: „Sucht galt lange als Phänomen jüngerer Menschen. Zu unrecht. Sucht im Alter wird immer mehr zu einem ernsthaften Problem. Jeder siebte Pflegebedürftige hat ein Suchtproblem. Bei den über 60-Jährigen sind über 400.000 Menschen alkoholkrank. Hinzu kommen andere Suchterkrankungen, vor allem die Medikamentenabhängigkeit.“

Warum gerade ältere Menschen in die Sucht abrutschen, hat mehrere Gründe. Dr. Dieter Geyer kennt sie aus seinem Alltag in der Fachklinik Fredeburg: "Themen wie Krankheit und Tod, Depression und Trauer werden im Alter immer dominanter. Viele Menschen scheitern an dieser Entwicklungsaufgabe und versuchen sich mit Suchtmitteln zu betäuben. Gleichzeitig verstoffwechselt der ältere Mensch schlechter als der junge. Dies bedeutet, dass bereits eine geringere Dosis Schäden verursachen kann. Und natürlich gibt es auch jene Menschen, die mit ihrer Sucht alt geworden sind.“

Dr. Geyer rät deshalb dringend zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit legalen Drogen wie Alkohol und Arzneimitteln. „Auch scheinbar harmlose Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmittel dürfen nur in der akuten Phase einer Erkrankung verabreicht werden. Wer solche Tabletten länger als vier bis sechs Wochen einnimmt, riskiert in die Medikamentenabhängigkeit abzurutschen.“ Sein Rat: Pflegende Angehörige, Betreuer und Pflegedienste müssen Anzeichen von Sucht erkennen und umgehend einen Facharzt oder Psychologen einschalten.


Auch beim Thema Alkohol rät Dr. Geyer zur Zurückhaltung. „Deutschland ist eine alkoholaffine Gesellschaft. Unsere Umgebung erwartet, dass wir zu diversen Gelegenheiten Alkohol zu uns nehmen, aber ohne damit ein Problem zu haben.“ Sein Rat: „Trinken Sie maßvoll. Das bedeutet für Frauen ein Glas Wein pro Tag, für Männer maximal das Doppelte. Und legen Sie pro Woche zwei bis drei alkoholfreie Tage ein. Und wenn Ihr Partner das gesunde Maß nicht findet, sprechen Sie ihn bestimmt, aber ruhig darauf an. Sucht ist eine Krankheit und die Betroffenen brauchen unsere Hilfe.“

Mehr Informationen finden Sie unter www.fachklinik-fredeburg.de 

Juli 2012. Redaktion pflegeinfos.net



Mittwoch, 25. Juli 2012

24 Stunden Betreuung in Ulm und im Alb-Donau-Kreis: Sicherheit für Senioren und ihre Angehörigen

Auch in Ulm und im Alb-Donau-Kreis steigt die Zahl der Pflegebedürftigen, die zu Hause professionell betreut werden müssen. Das Netz an ambulanten Diensten, die von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder privaten Unternehmen angeboten werden, ist groß. Doch in vielen Fällen benötigen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Für diese Dienstleistung können sie osteuropäische Betreuerinnen engagieren, die 24 Stunden im Pflegehaushalt bleiben und eine Alltagsbetreuung (mit Hauswirtschaft) gewährleisten und Angehörige entlasten. Seit 2004 ist es möglich, über das EU-Entsendeabkommen eine Betreuerin zu beschäftigen. Dies erfolgt über Pflegefirmen zum Beispiel in Warschau oder Budapest und ist zeitlich befristet. Die Betreuerin wohnt und lebt im Haushalt der Pflegeperson.

In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit zwischen der osteuropäischen Betreuerin und der Pflegeperson sehr gut. Die meisten Kräfte sprechen gut deutsch und sind hauswirtschaftlich versiert. Im Verbund mit den ambulanten Diensten, Ärzten und Angehörigen schaffen die 24-Stunden-Betreuerinnen ein gutes Versorgungsnetz und geben den Familienangehörigen Sicherheit.

Gut zu wissen: Seit Januar 2012 vermittelt riva-care auch iin Ulm und im Alb-Donau-Kreis 24-Stunden-Betreuerinnen. Das private Beratungs- und Betreuungsbüro betreut gemeinsam mit osteuropäischen Partnerfirmen bereits ältere Menschen in Dornstadt, Blaustein, Neu-Ulm, Langenau, Merklingen, Ulm-City und Altheim.

Weitere Informationen zur 24h-Stunden-Betreuung in Ulm und im Alb-Donau-Kreis unter Telefon (0711) 966 66 533 oder im Internet unter www.riva-care.de

Juli 2012. Redaktion pflegeinfos.net

Dienstag, 24. Juli 2012

Ist ein Treppenlift eine außergewöhnliche Belastung? Lässt sich so die Einkommenssteuer senken?

Hilfreich: Treppenlift (Modell von Lifta)
Diese Fragen griff Rechtsexperte Robert Kracht in der Wirtschaftszeitschrift CAPITAL im Jahr 2011 auf. Grundlage für seine Berichte waren zwei höchst unterschiedliche Urteile deutscher Gerichte. So viel vorneweg: Wenn Sie einen Treppenlift anschaffen wollen, sprechen sie auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater über das Vorhaben und prüfen Sie, ob eine Schwerbehinderung bei den Personen vorliegt, die den Treppenlift benutzen werden. Im Zweifelsfall sollten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen einen Rechtsbeistand (Anwalt) einschalten.


Fall 1 mit Urteil: "Treppenlift ist keine außergewöhnliche Belastung und daher nicht bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen!"

Der Fall: Ein Ehepaar installierte einen Treppenlift im selbst genutzten Haus. Die Kosten hierfür wollte es als Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dem zuständigten Finanzamt lag ein ärztliches Attest des Internisten und des Hausarztes vor. Inhalt: Beim Ehemann besteht eine weitgehende Einschränkung der Gehfähigkeit. Selbst das Zurücklegen kurzer Strecken ist für ihn ohne Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl nicht möglich. Gehversuche sind für den Patienten mit starken Schmerzen verbunden, das Treppensteigen geht gar nicht. Die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind gegeben.

Das Urteil: Mitte Mai 2011 entschied das Finanzgericht Münster, die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen (Az. 14 K 2520/10). Begründung: Solche Aufwendungen entstehen gerade nicht zwangsläufig. Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn sich ein Bürger ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, sie den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. Ein Treppenlift dient nach Einschätzung der Münsteraner Richter aber der Steigerung des Lebensstandards.

Hintergründe: Weiter sagte das Gericht: Die Aufwendungen des Treppenlifts sind in der Höhe des Existenzminimums durch den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 8004 Euro abgegolten. Doch grundsätzlich ist eine Ermäßigung der Einkommensteuer möglich, wenn einem Bürger zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Personen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie einem identischen Familienstand erwachsen.


Dennoch muss das Finanzamt die Aufwendungen für den Einbau des Treppenliftes nicht als außergewöhnliche Belastung anerkennen, betonten die Richter. Das Ehepaar hat nämlich nicht nachgewiesen, dass die getätigten Aufwendungen für die Hilfe zum Aufstieg im Haus zwangsläufig entstanden sind. Zudem sei ein Treppenlift ohnehin nur als medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne anzusehen. Treppenlifte, so heißt es im Urteil, werden durchaus auch von gesunden Menschen zur Steigerung des Lebensstandards oder zur Erleichterung der Erledigung häuslicher Verrichtungen angeschafft.

Dies gelte insbesondere für Personen im hohen Alter, die einen solchen Lift als Mobilitätshilfe nutzen, ohne allerdings zwingend auf ihn angewiesen zu sein. Das hatte bereits der Bundesfinanzhof im Jahr 2006 so entschieden (Az. III B 107/06). Außerdem ist ein solcher Lift auch durch den nicht gehbehinderten Ehepartner und mögliche andere betagte Hausbewohner nutzbar.

 

Fall 2 mit Urteil:  "Dringend benötiger Treppenschräglift im steilen Garten kann von 90 Prozent schwerbehinderter Frau steuerlich geltend gemacht werden."
Der Fall: Eine stark gehbehinderte Frau benutzt einen Treppenlift, um in ihren Garten zu gelangen. Sie ist aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung zu 90 Prozent schwerbehindert (Merkzeichen G und aG) und bewohnt seit ihrer Kindheit ein Wohnhaus auf einem Hanggrundstück mit Garten. Sie wollte die Kosten für den Lift steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkannte aber nur einen kleinen Teil der Kosten an, der sich aber nach Abzug der nach dem individuellen Einkommen bemessenen zumutbaren Belastung steuerlich nicht auswirkte.Die Betroffene klagte beim zuständigen Finanzgericht – und bekam Recht.

 Das Urteil: Der 4. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat in einem 2011 veröffentlichten Urteil (9. Juni) klargestellt: Eine stark gehbehinderte Frau darf die Kosten für den Einbau eines Treppenschräglifts im Garten – hier waren es über 60.000 Euro – als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann (Az. 4K 2647/08).

Hintergründe:
Das Gericht argumentiert im Urteil gegen das Finanzamt. Bei dem Treppenschräglift handelt es sich demnach um ein medizinisches Hilfsmittel, dessen "Nutzung durch die Frau für das Treppensteigen angesichts ihrer außergewöhnlichen Gehbehinderung unzweifelhaft erforderlich ist". Dem Gericht ist es egal, dass der Lift nicht im Wohnhaus, sondern im dazugehörigen Garten eingebaut wurde. Die Nutzung des Gartens ist nach Ansicht der Richter kein entbehrlicher Luxus, sondern "sozialadäquat". Man kann von der Steuerzahlerin weder verlangen, von dem seit ihrer Kindheit bewohnten Hanggrundstück wegzuziehen, noch den Garten nicht mehr zu nutzen.

Zudem ist der Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung nicht auf die unmittelbare Nutzung innerhalb des Wohnbereichs beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die Nutzung des Gartens. Denn der Zweck des Treppenschräglifts liegt darin, die Behinderung erträglicher zu machen - unabhängig davon, ob der Treppenlift innerhalb der Wohnräume oder in dem zum Wohnhaus gehörenden Garten angebracht wird.

Ob es sich dabei um ein medizinisches Hilfsmittel handelt, das nicht nur von erkrankten oder behinderten Menschen genutzt wird, sondern auch anderen Personen den Alltag erleichtern kann, war für die Richter unerheblich. Auch sind die Anschaffungskosten des Treppenschräglifts sofort in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig – und nicht auf die Dauer der voraussichtlichen Nutzung abzuschreiben.


Juli 2012. Frank Bantle/Redaktion pflegeinfos.net
Copyright Foto: Firma Lifta, www.lifta.de

Donnerstag, 19. Juli 2012

Alle Pflegestützpunkte auf einen Blick: Online-Datenbank hilft bei der schnellen Suche

Alle Pflegestützpunkte in Deutschland auf einen Blick: Mit der Online-Datenbank der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ist nun bundesweit eine schnelle Suche nach einer Pflegeberatung vor Ort möglich. Über die Website www.zqp.de finden Interessierte eine wohnortnahe und kostenlose Pflegeberatung in einem der Pflegestützpunkte.


Als gemeinnützige Stiftung hat die ZQP erstmals alle verfügbaren Informationen zu den deutschlandweit rund 380 Pflegestützpunkten (PSP) veröffentlicht. Das Online-Verzeichnis ist das Ergebnis einer stiftungseigenen Recherche und wurde zudem durch die Pflegestützpunkte geprüft. Neben der Möglichkeit, sich alle Adressen für die einzelnen Bundesländer anzeigen zu lassen, können die Nutzer über eine direkte Eingabe nach Postleitzahl oder Ortsnamen filtern.

„Eine wesentliche Ursache der Versorgungsdefizite in der Pflege sind die eklatanten Informationsmängel. Es fällt den Betroffenen und ihren Angehörigen oftmals sehr schwer, die passenden Unterstützungsleistungen zu finden. Daher wollen wir für mehr Transparenz im System sorgen und einen Beitrag zur Stärkung der vielen Rat- und Hilfesuchenden leisten“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. 

Was sind Pflegestützpunkte? Um eine wohnortnahe Pflegeberatung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber 2008 beschlossen, Pflegestützpunkte einzurichten. In den Beratungsstellen – oft in Landratsämtern oder Rathäusern untergebracht – informieren sachkundige Pflegeberaterinnen und -berater zu allen sozialrechtlichen und pflegerischen Versorgungsaspekten und koordinieren die regionalen Betreuungs- und Unterstützungsangebote. Pflegende Angehörige können sich hier kostenlos beraten lassen. Auch Kontakte zu 24-Stunden-Betreuungsdiensten und ambulanten Diensten werden vermittelt.

Mehr Informationen unter www.zqp.de


Juli 2012. Redaktion pflegeinfos.net

Mittwoch, 18. Juli 2012

Neue Anti-Dekubitus-Matratze mit stimulierenden Effekten – neues Produkt der Thomashilfen

Neben vielen negativen gesundheitlichen Folgen stellt die Immobilität bei bettlägrigen Patienten einen der wichtigsten Risikofaktoren für die Entstehung schmerzhafter Druckgeschwüre dar – immer mehr Pflegepatienten und alte Menschen  sind an einem Dekubitus erkrankt. Nicht nur, dass die Patienten und Angehörigen stark darunter leiden, auch die Kosten zur Behandlung und Heilung sind enorm hoch.

Die bisher auf dem Markt angebotenen Micro-Stimulationssysteme gegen Dekubitus waren in der Regel zweiteilig aufgebaut: Matratze und Unterfederung wurden einzeln ins Bett gelegt. Auf der diesjährigen Messe Altenpflege 2012 wurde eine neue Generation vorgestellt, bei der die Micro-Stimulationseinheit in der Matratze integriert ist. Das Handling dieser neuen Thevo-Autoactiv wird dadurch noch einfacher. Ideal für pflegende Angehörige oder Betreuer, die eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause leisten.

Das Grundkonzept  der von der Firma Thomashilfen aus Bremervorde entwickelten Dekubitus-Matratze ist einfach wie genial: Das so genannte Bewegungsbett verwandelt feinste Regungen des Patienten – sogar seine Atembewegungen – automatisch in mikrofeine Gegenbewegungen. Der Patient wird zu weiteren Eigenbewegungen angeregt.
 

Damit fördert diese Spezialmatratze die Eigenbewegung des Patienten und unterstützt einen zügigen Gesundungsprozess. Die integrierte MiS Microstimulation sorgt dafür, dass der Patient weich und bewegt zugleich liegt. Die Restmobilität wird nicht eingeschränkt, sondern positiv stimuliert und gefördert.

Zum Vergleich: Ältere Anti-Dekubitussysteme arbeiten kaum zielgerichtet, oftmals liegen Dekubituspatienten in Pflegebetten, die Ihre Krankheit heilen sollen, in Wirklichkeit aber führen Wechseldruckluftmatratzen und Weichliege-Matratzen wieder zu anderen Komplikationen. Die Patienten liegen entweder zu hart und ohne jeden Komfort, d.h. sie schlafen schlecht und können nicht regenerieren. Oder sie liegen so weich, dass sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu bewegen. Beides Probleme, die mit den neuen Spezialmatratzen gelöst werden.

Weitere Informationen und Bezugsquellen gibt es direkt vom Hersteller Thomashilfen aus Bremervörde unter der Rufnummer (04761) 88 60. Im Internet stellt die Firma ausführliche Seiten zur Dekubitusversorgung zur Verfügung: www.thevo.info


Juli 2012. Redaktion pflegeinfos.net